Nachdem der Antrag auf Erweiterung des Tempo-30-Abschnittes in der Schwestergasse abgelehnt wurde und ein gestellter Nachprüfungsantrag aus formalen Gründen nicht anerkannt und durch den Oberbürgermeister nicht angenommen wurde, haben wir in einem breiten Bündnis von StadträtInnen aus dem Stadtrat nun einen Antrag auf Neubehandlung gestellt. Auch in der Bevölkerung sind der Ruf und die Forderung zu diesem Thema groß und eindeutig.
Die mehrheitliche Ablehnung kam hauptsächlich zustande, weil Verwaltung und Polizei sich auf die rechtlichen Fakten der Straßenverkehrsordnung bezogen haben. Es sind allerdings bereits seit Monaten gesetzliche Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes auf dem Weg, welche inzwischen im Bundeskabinett und im Bundestag verabschiedet wurden. Ungeachtet dessen liegt seit über einem Jahr ein Gutachten vor, in welchem Möglichkeiten aufgezeigt werden, die bereits zum Zeitpunkt der ersten und zweiten Behandlung des Antrages dem Verkehrssenat hätten nicht vorenthalten werden dürfen.